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   VG Berlin, 21.11.2014 - 12 L 816.14   

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https://dejure.org/2014,36947
VG Berlin, 21.11.2014 - 12 L 816.14 (https://dejure.org/2014,36947)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2014 - 12 L 816.14 (https://dejure.org/2014,36947)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2014 - 12 L 816.14 (https://dejure.org/2014,36947)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - 5 NC 74.09

    Hochschulwechsel; Charité; Studiengang Humanmedizin; WS 2008/09; Zulassung zum 3.

    Auszug aus VG Berlin, 21.11.2014 - 12 L 816.14
    Zu einem höheren Semester kann also nur zugelassen werden, wer den Leistungsstand erreicht hat, der ihm die Fortsetzung seines Studiums in diesem Fachsemester erlaubt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2009 - OVG 5 NC 74.09 - juris.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Das sich hieraus ergebende Wahlrecht der Studienbewerber kann von den Hochschulen auch nicht wirksam in einer Immatrikulationsordnung eingeschränkt werden (vgl. Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 36; offenlassend noch Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 29; a.A. VG A-Stadt, Beschl. v. 21.11.2014 - 12 L 816.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2019 - 2 NB 15/18

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

    Das sich hieraus ergebende Wahlrecht der Studienbewerber kann von den Hochschulen auch nicht wirksam in einer Immatrikulationsordnung eingeschränkt werden (vgl. Senatsurt. v. 14.11.2018 - 2 LC 1786/17 -, juris Rn. 36; offenlassend noch Senatsbeschl. v. 14.10.2013 - 2 NB 94/13 -, juris Rn. 29; a.A. VG Berlin, Beschl. v. 21.11.2014 - 12 L 816.14 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 19.01.2022 - 3 L 577.20
    Schließlich kann sich die Antragstellerin auch nicht auf einen Härtefall im Hinblick auf ihre geltend gemachte Erkrankung berufen, weil sie - wie ausgeführt - nicht als Studienanfängerin zu betrachten ist und mithin die Härtefallquote des § 15 BerlHZVO hier auf sie keine Anwendung findet (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 21. November 2014 - VG 12 L 816.14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - 5 NC 9.16

    Voraussetzungen der Zulassung zum Studium der Tiermedizin in einem höheren

    Sie könnte daher eine Zulassung allenfalls für das 5. Fachsemester erhalten (zum Ausschluss einer Rückstufung nach § 20 Abs. 1 Satz 3 der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens [AllgStuPO] der TU Berlin vom 8. Mai 2013 vgl. Beschluss der 12. Kammer des VG Berlin vom 21. November 2014 - VG 12 L 816.14 -, juris Rn. 4, ähnlich Beschlüsse des Senats für das Studium der Zahnmedizin vom 20. September 2011 - OVG 5 N 25.08 -, juris Rn. 18, und für das Studium der Humanmedizin vom 29. Juni 2007 - OVG 5 NC 21.07 - Seite 4 des EA.).
  • VG Berlin, 19.04.2016 - 3 K 1060.14

    Zulassung zum Studium

    Zur Begründung wird angeführt, der Studierende habe damit sein Teilhaberecht aus Art. 12 Abs. 1 GG an den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten bereits ausgeschöpft und es sei nicht geboten, einem Studierenden, der schon in einem Studiengang seiner Wahl zugelassen war, die teilweise Wiederholung eines bereits absolvierten Studiums an einer anderen Hochschule zu ermöglichen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 21. November 2014 - VG 12 L 816.14 -, juris, Rn. 4, vom 26. März 2014 - VG 30 L 813.13 -, juris, Rn. 21; vom 5. Januar 2012 - VG 30 L 1422.11 -, S. 3 UA, vom 30. Juni 2011 - VG 30 L 1789.10 - juris, Rn. 4 und 6; Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. September 2010 - OVG 5 NC 68.10 -, S. 3 BA; vom 29. Juni 2007 - OVG 5 NC 21.07 -, S. 3 f. BA, vom 4. Mai 2004 - OVG 5 NC 409.04 -, S. 2 BA; vgl. aber zum Teil einschränkend die Beschlüsse der 3. Kammer des VG Berlin vom 6. Dezember 2011 - VG 3 L 814.11 u.a. - juris, Rn. 4).
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